Kindergeld-Erhöhung 2026: Was ändert sich wirklich in Österreich?

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Stand: 22. Jänner 2026 (Österreich)

Kindergeld-Erhöhung 2026: Was ändert sich wirklich in Österreich?

Viele suchen nach „Kindergeld“. In Österreich heißt die wichtigste Leistung aber meist Familienbeihilfe.

Und genau hier kommt die zentrale Antwort für 2026: Es gibt keine generelle Erhöhung.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025. Damit steigt der Betrag nicht automatisch mit der Teuerung.

Was sich für dich trotzdem „ändern“ kann, hängt vor allem von deinem Familienalltag ab: Alterssprünge beim Kind, ein weiteres Kind, Schulstartgeld im August oder steuerliche Entlastungen über die Arbeitnehmerveranlagung.

Familienbeihilfe 2026: Die wichtigsten Änderungen

Punkt Kurz erklärt (2026)
Erhöhung? Nein. Beträge bleiben wie 2025 (auch 2027).
Familienbeihilfe 138,40–200,40 € pro Kind/Monat (je nach Alter)
Kinderabsetzbetrag 70,90 € pro Kind/Monat, automatisch mitausbezahlt
Schulstartgeld 121,40 € im August (6–15 Jahre), automatisch
Mehrkindzuschlag 24,40 € pro Monat ab dem 3. Kind (Antrag & Einkommensgrenze)
Auszahlung Gutschrift am Konto spätestens am 8. des Monats

Was ist mit „Kindergeld“ in Österreich gemeint?

Im Alltag wird „Kindergeld“ oft als Sammelbegriff verwendet. In Österreich setzt sich die monatliche Grundförderung typischerweise aus zwei Bausteinen zusammen:

  • Familienbeihilfe (je nach Alter des Kindes gestaffelt)
  • Kinderabsetzbetrag (fix pro Kind und Monat, wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)

Zusätzlich können – je nach Situation – Zuschläge (z. B. Schulstartgeld, erhöhte Familienbeihilfe) oder steuerliche Entlastungen (z. B. Familienbonus Plus) dazukommen.

Was bleibt 2026 gleich? Die wichtigsten Beträge (Österreich)

1) Familienbeihilfe (Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027: gleich hoch)

  • Ab Geburt bis 2 Jahre: 138,40 € pro Monat
  • Ab 3 Jahren bis 9 Jahre: 148,00 € pro Monat
  • Ab 10 Jahren bis 18 Jahre: 171,80 € pro Monat
  • Ab 19 Jahren: 200,40 € pro Monat

2) Geschwisterstaffelung (Zusatzbetrag pro Kind, wenn mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehen)

  • 2 Kinder: +8,60 € pro Kind
  • 3 Kinder: +21,10 € pro Kind
  • 4 Kinder: +32,10 € pro Kind
  • 5 Kinder: +38,90 € pro Kind
  • 6 Kinder: +43,40 € pro Kind
  • 7 oder mehr Kinder: +63,10 € pro Kind

3) Kinderabsetzbetrag (wird automatisch ausbezahlt)

  • 70,90 € pro Kind und Monat (2025, 2026 und 2027 unverändert)
  • Du musst dafür keinen extra Antrag stellen.

4) Erhöhte Familienbeihilfe (bei erheblicher Behinderung)

  • 189,20 € pro Monat zusätzlich zur Familienbeihilfe

5) Schulstartgeld (August-Auszahlung, automatisch)

  • 121,40 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren
  • Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August, ohne extra Antrag
  • Für 2026 gilt: Schulstartgeld für Kinder mit Geburtsdatum 01.01.2011 bis 31.12.2020

6) Mehrkindzuschlag (ab dem 3. Kind – aber nicht automatisch)

  • 24,40 € pro Monat für jedes dritte und weitere Kind
  • Anspruch nur, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im vorangegangenen Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (55.000 € genannt)
  • Der Mehrkindzuschlag muss jährlich im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung beantragt werden.

Warum gibt es 2026 keine „Erhöhung“?

In den Jahren 2023 bis 2025 wurden Familienleistungen in Österreich automatisch an die Inflation angepasst („valorisiert“). Für 2026 und 2027 wird diese automatische Anpassung jedoch ausgesetzt.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass dir Geld „gestrichen“ wird. Es heißt: Der Betrag steigt nicht weiter, obwohl sich Preise typischerweise weiter verändern. Dadurch kann die Kaufkraft der Leistung sinken.

Was kann sich 2026 trotzdem „ändern“ – bei dir persönlich?

  • Alterssprung beim Kind: Wenn dein Kind 3, 10 oder 19 wird, springt die Familienbeihilfe automatisch in die nächste Stufe.
  • Mehrere Kinder: Wenn (wieder) für 2, 3, 4 … Kinder Familienbeihilfe zusteht, steigt der Gesamtbetrag durch die Geschwisterstaffelung.
  • Schulstartgeld: Kommt im August automatisch, wenn das Kind im passenden Alter ist.
  • Erhöhte Familienbeihilfe: Bei erheblicher Behinderung kann zusätzlich ein fixer Betrag zustehen.
  • Mehrkindzuschlag: Kann ab dem 3. Kind relevant sein, muss aber aktiv beantragt werden.
  • Wohn-/Lebenssituation: Bei besonderen Konstellationen (z. B. getrennte Haushalte, Unterhalt, Auslandsbezug) können andere Regeln greifen.

Steuerliche Entlastungen 2026, die viele Familien betreffen (nicht „Kindergeld“, aber oft der größere Hebel)

Viele spüren Entlastungen nicht über die monatliche Auszahlung, sondern über die Steuer. Die wichtigsten Bausteine:

  • Familienbonus Plus
    Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (bis zum 18. Geburtstag).
    Nach dem 18. Geburtstag: 700 € pro Jahr, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
    Wichtig: Das ist ein Steuerabsetzbetrag – er wirkt nur, wenn du Einkommensteuer zahlst (oder im Rahmen der Veranlagung entsprechend berücksichtigt werden kann).
  • Kindermehrbetrag
    Für Eltern mit sehr geringem Einkommen bzw. wenig/keiner Einkommensteuer kann statt eines „verpuffenden“ Familienbonus Plus ein Kindermehrbetrag bis zu 700 € pro Kind/Jahr relevant sein (unter Voraussetzungen, meist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung).
  • Unterhaltsabsetzbetrag (2026)
    Wenn du für ein Kind, das nicht in deinem Haushalt lebt, nachweislich Unterhalt zahlst, sind ab 2026 u. a. folgende monatliche Werte genannt: 38 € (1. Kind), 56 € (2. Kind), 75 € (jedes weitere).
  • Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag (2026)
    In Übersichten für 2026 werden z. B. 612 € (1 Kind) und 828 € (2 Kinder) genannt; weitere Kinder erhöhen den Betrag.

Merksatz: 2026 ist bei der monatlichen Familienbeihilfe „Stillstand“ – aber steuerlich kann sich je nach Einkommen und Situation trotzdem etwas bewegen.

Praxisbeispiele: So viel kommt 2026 ungefähr monatlich an (ohne Steuerbonus)

Die Beispiele zeigen die typische monatliche Summe aus Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag + Geschwisterstaffelung. Mehrkindzuschlag und steuerliche Entlastungen sind hier noch nicht eingerechnet.

  • Beispiel 1: 1 Kind, 2 Jahre
    138,40 € Familienbeihilfe + 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 209,30 € pro Monat
  • Beispiel 2: 2 Kinder, 2 Jahre und 5 Jahre
    Familienbeihilfe: 138,40 € + 148,00 € = 286,40 €
    Geschwisterstaffelung (2 Kinder): 2 × 8,60 € = 17,20 €
    Kinderabsetzbetrag: 2 × 70,90 € = 141,80 €
    Gesamt: 445,40 € pro Monat
  • Beispiel 3: 3 Kinder, 4 Jahre, 12 Jahre, 17 Jahre
    Familienbeihilfe: 148,00 € + 171,80 € + 171,80 € = 491,60 €
    Geschwisterstaffelung (3 Kinder): 3 × 21,10 € = 63,30 €
    Kinderabsetzbetrag: 3 × 70,90 € = 212,70 €
    Gesamt: 767,60 € pro Monat
    Hinweis: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann zusätzlich ein Mehrkindzuschlag für das 3. Kind relevant sein.

Checkliste 2026: So stellst du sicher, dass du nichts verpasst

  • Altersstufen prüfen: Wird dein Kind 3, 10 oder 19? Dann ändert sich der Betrag automatisch.
  • Kontodaten & Wohnsitz aktuell halten: Änderungen rechtzeitig melden (insbesondere bei Umzug oder Kontowechsel).
  • Schulstartgeld im August im Blick behalten: Kommt automatisch, wenn das Kind 6–15 ist.
  • Mehrkindzuschlag nicht vergessen: Ab dem 3. Kind kann er relevant sein, wird aber nicht automatisch überwiesen.
  • Familienbonus Plus nutzen: Entweder laufend über die Lohnverrechnung oder später über die Veranlagung.
  • Bei wenig Einkommen: Prüfen, ob der Kindermehrbetrag für dich passt.
  • Bei getrennten Haushalten: Unterhaltsabsetzbetrag und Aufteilungsmöglichkeiten (z. B. Familienbonus Plus) prüfen.

Typische Missverständnisse – kurz aufgeklärt

  • „2026 steigt das Kindergeld sicher.“ In Österreich nicht automatisch: 2026 bleiben die Beträge wie 2025.
  • „Kinderabsetzbetrag muss ich beantragen.“ Nein, er wird mit der Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt.
  • „Familienbonus Plus ist eine monatliche Auszahlung.“ Es ist ein Steuerabsetzbetrag – er reduziert Steuer, nicht direkt die Familienbeihilfe.
  • „Mehrkindzuschlag kommt automatisch.“ Nein, er muss jährlich im Rahmen der Veranlagung beantragt werden.

💬 FAQ

Gibt es 2026 eine Kindergeld-Erhöhung in Österreich?

Nein. In Österreich bleibt die Familienbeihilfe 2026 auf dem Niveau von 2025. Auch der Kinderabsetzbetrag bleibt unverändert.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 pro Kind?

Je nach Alter: 138,40 € (0–2), 148,00 € (ab 3), 171,80 € (ab 10), 200,40 € (ab 19) pro Monat.

Was ist der Kinderabsetzbetrag und wie hoch ist er 2026?

Der Kinderabsetzbetrag beträgt 70,90 € pro Kind und Monat. Er wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?

Die Gutschrift am Girokonto erfolgt spätestens am 8. des Monats (SEPA-Raum), unabhängig von Wochenenden und Feiertagen.

Was ist das Schulstartgeld und wann bekomme ich es 2026?

Das Schulstartgeld beträgt 121,40 € und wird im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt – für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, ohne extra Antrag.

Was ist der Mehrkindzuschlag?

Das ist ein Zuschlag von 24,40 € pro Monat für jedes dritte und weitere Kind – unter Bedingungen (u. a. Einkommensgrenze) und nur mit jährlichem Antrag im Rahmen der Veranlagung.

Was bringt mir der Familienbonus Plus 2026?

Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (bis 18) bzw. 700 € pro Jahr (ab 18), solange Familienbeihilfe bezogen wird. Es ist ein Steuerabsetzbetrag und wirkt über die Steuer.

Ich verdiene wenig – bringt mir der Familienbonus Plus überhaupt etwas?

Wenn du kaum oder keine Einkommensteuer zahlst, kann statt (oder ergänzend zur Situation rund um) dem Familienbonus Plus der Kindermehrbetrag bis zu 700 € pro Kind/Jahr relevant sein – je nach Voraussetzungen.

Expert:innen-Stimmen (offizielle Stellen & Fachorganisationen, kurz zusammengefasst)

  • Bundeskanzleramt – Familienportal (Info-Update 15.07.2025): nennt die Beträge 2025–2027 und hält fest, dass 2026 und 2027 auf dem Niveau von 2025 bleiben.
  • Bundeskanzleramt – Detailseite „Familienbeihilfenbeträge“: listet Familienbeihilfe, Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld samt Details (z. B. August-Auszahlung).
  • oesterreich.gv.at – Familienbeihilfe: bestätigt u. a. die Auszahlung bis spätestens zum 8. des Monats und das Schulstartgeld im August.
  • Sozialministerium – Valorisierung: erklärt, was „Valorisierung“ bedeutet (Anpassung an Teuerung) und welche Leistungen grundsätzlich darunterfallen.
  • BMF – Familienbonus Plus (Fachinfo): nennt Höhe und Voraussetzungen (Steuerabsetzbetrag, Bezug von Familienbeihilfe als zentrale Basis).
  • BMF – Familienbonus-FAQ: erläutert u. a. die Monatslogik und gibt Rechenhinweise, ab wann der Bonus typischerweise voll wirkt.
  • USP.gv.at – Steuerabsetzbeträge: beschreibt die Indexierung von Absetzbeträgen 2026 und hält fest, dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag 2026/27 nicht angepasst werden.
  • oesterreich.gv.at – Absetzbeträge für Familien: fasst Kinderabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag praxisnah zusammen.
  • Bundeskanzleramt – Kindermehrbetrag: nennt die Höhe seit 2024 (700 €) und den Zweck für geringe Einkommen.
  • Arbeiterkammer – Steuerwertetabelle 2026 (PDF): führt aktualisierte Werte für 2026 (z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, AVAB/AEAB) in einer kompakten Übersicht.
  • ORF.at (Bericht 07.05.2025): ordnet die Aussetzung der Valorisierung politisch ein und nennt die damals kommunizierten Eckpunkte sowie Beträge.
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