Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich?

Dieses Thema Freunden empfehlen

Die Familienbeihilfe in Österreich richtet sich vor allem nach dem Alter des Kindes. Zusätzlich kann sich der Betrag erhöhen, wenn mehrere Kinder in der Familie berücksichtigt werden. Dazu kommen in manchen Fällen weitere Zuschläge oder Leistungen, die viele Eltern nicht sofort im Blick haben.

In diesem Beitrag sehen Sie die aktuellen Beträge übersichtlich aufbereitet. Außerdem erfahren Sie, welche Zuschläge möglich sind, wann das Geld ausbezahlt wird und welche Zusatzinfos für Familien in Österreich wichtig sind.

So hoch ist die Familienbeihilfe aktuell

Grundbetrag nach Alter des Kindes

Diese Beträge gelten pro Kind und Monat

Die Familienbeihilfe beträgt in Österreich aktuell:

  • ab der Geburt: 138,40 Euro
  • ab 3 Jahren: 148 Euro
  • ab 10 Jahren: 171,80 Euro
  • ab 19 Jahren: 200,40 Euro

Geschwisterstaffelung

So erhöht sich der Betrag bei mehreren Kindern

Wenn für mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen wird, steigt der monatliche Betrag für jedes Kind zusätzlich an. Die Erhöhung beträgt:

  • bei 2 Kindern: 8,60 Euro pro Kind
  • bei 3 Kindern: 21,10 Euro pro Kind
  • bei 4 Kindern: 32,10 Euro pro Kind
  • bei 5 Kindern: 38,90 Euro pro Kind
  • bei 6 Kindern: 43,40 Euro pro Kind
  • bei 7 oder mehr Kindern: 63,10 Euro pro Kind

Weitere wichtige Beträge

Diese Zuschläge und Zusatzleistungen sollten Familien kennen

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe einen Zuschlag von 189,20 Euro pro Monat. Im August wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren automatisch ein Schulstartgeld von 121,40 Euro gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Wichtig ist außerdem: Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird auch der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Kind und Monat überwiesen. Dieser Betrag wird zwar mitausbezahlt, zählt aber nicht zur Familienbeihilfe selbst.

Wann wird die Familienbeihilfe ausbezahlt?

Die Gutschrift auf das Girokonto erfolgt laut offizieller Information spätestens am 8. des Monats. Für Überweisungen innerhalb des SEPA Raumes gilt das unabhängig von Samstagen, Sonn oder Feiertagen. Eltern mit mindestens drei Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch den Mehrkindzuschlag erhalten. Dieser beträgt aktuell 24,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind.

Wichtige Zusatzinfos für Familien in Österreich

Familienbeihilfe gibt es nicht nur für kleine Kinder

Auch für volljährige Kinder kann weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen. Bei Studierenden ist das grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ab dem 18. Geburtstag müssen dafür die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Gerade bei Ausbildung, Schule oder Studium lohnt es sich daher, Fristen und Nachweise gut im Blick zu behalten.

FAQ zur Familienbeihilfe in Österreich

Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich aktuell?
Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Aktuell sind es 138,40 Euro ab Geburt, 148 Euro ab 3 Jahren, 171,80 Euro ab 10 Jahren und 200,40 Euro ab 19 Jahren pro Kind und Monat.

Bekommt man bei mehreren Kindern mehr Familienbeihilfe?
Ja. Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Betrag für jedes Kind. Je mehr Kinder berücksichtigt werden, desto höher fällt der Zuschlag pro Kind aus.

Ist der Kinderabsetzbetrag Teil der Familienbeihilfe?
Nein. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt, ist aber rechtlich ein eigener Absetzbetrag und nicht die Familienbeihilfe selbst.

Gibt es in Österreich einen Zuschlag für behinderte Kinder?
Ja. Für ein erheblich behindertes Kind gibt es zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe einen Zuschlag von 189,20 Euro pro Monat.

Wann wird die Familienbeihilfe überwiesen?
Die Auszahlung erfolgt laut offizieller Information spätestens am 8. des Monats auf das angegebene Girokonto.

Fazit

Die Familienbeihilfe in Österreich ist nach Alter gestaffelt und kann durch mehrere Kinder oder besondere Voraussetzungen deutlich höher ausfallen. Neben dem Grundbetrag sollten Familien auch die Geschwisterstaffelung, das Schulstartgeld, die erhöhte Familienbeihilfe und den getrennt ausbezahlten Kinderabsetzbetrag kennen. Wer die wichtigsten Beträge im Blick hat, kann Leistungen besser einschätzen und finanzielle Ansprüche leichter prüfen.

Beitrag teilen